Konsensieren -
akzeptanzbasiertes entscheiden
Konsensieren wählt die Lösung mit dem geringsten Widerstand. So entsteht tragfähige Verbindlichkeit ohne Gewinner Verlierer Logik; Verantwortung und Entscheidungskraft bleiben bei allen Beteiligten.
Kurz erklärt:
Konsensieren ist ein akzeptanzbasiertes Entscheidungsverfahren. In kleinen Gruppen – den Zellen – werden Vorschläge gesammelt und anhand ihres Widerstands bewertet, nicht ihrer Mehrheit.
Eine Zelle ist eine lokale Gruppe von 7 bis 12 Personen, die regelmäßig Vorschläge erarbeitet, bewertet und umsetzt.
Schritt 1 – Anliegen klären
Der Rahmen schafft Fokus.
Zu Beginn wird das gemeinsame Anliegen eindeutig formuliert.
Worum geht es konkret? Was soll entschieden oder verändert werden?
Alle Beteiligten stellen sicher, dass sie das Thema gleich verstehen und der Entscheidungsrahmen klar ist.
Ergebnis: Ein klar benanntes Anliegen, das von allen getragen wird.
Schritt 2 – Vorschläge entwickeln
Alle Perspektiven einbringen – klar strukturiert – ohne Bewertung.
Auf Basis des Anliegens werden Lösungsvorschläge gesammelt.
Alle dürfen Vorschläge einbringen. Diskussionen dienen dem Verstehen und Verbessern der Ideen – nicht der Überzeugung anderer.
Ergebnis: Eine überschaubare Anzahl konkreter, umsetzbarer Vorschläge.
Schritt 3 – Akzeptanz prüfen
Transparente Rückmeldungen per Widerstandsmessung statt Abstimmungskämpfe.
Jeder Vorschlag wird einzeln konsensiert.
Alle Beteiligten bewerten ihren persönlichen Widerstand auf einer Skala (z. B. von 0 = kein Widerstand bis 10 = maximaler Widerstand).
Nicht Zustimmung, sondern der geringste Widerstand entscheidet.
Ergebnis: Der Vorschlag mit dem niedrigsten Gesamtwiderstand.
Schritt 4 – Beschluss finalisieren
Der Vorschlag mit dem geringsten Widerstand hat die größte Akzeptanz in der Gruppe. Eine Entscheidung, die für alle tragfähig ist, wird gefunden.
Der ausgewählte Vorschlag wird als Beschluss festgehalten.
Zuständigkeiten, nächste Schritte und ggf. ein Überprüfungszeitpunkt werden geklärt.
Der Beschluss gilt als gemeinsam getragen – auch bei vorhandenem Restwiderstand.
Ergebnis: Eine verbindliche Entscheidung mit hoher Umsetzungsbereitschaft.